Kärntner Straße 64-709900 Lienz Osttirol
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlichen Messverfahren (VO(EG)715/2007 oder (VO(EG)595/2009 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP oder HDV-Prüfverfahrens erhoben. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Verbrauch, die Reichweite und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs/Stroms durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Abweichende Verbrauchswerte, CO2-Emissionen und Reichweiten können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z. B. Reifen, Anhängerkupplung, Dachträger etc.) sowie Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer, Zuladung, Auswahl Fahrprofil, Topografie uvm. ergeben. Diese Faktoren beeinflussen relevante Fahrzeugparameter wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik. Fahrzeuge, die nach dem Heavy-Duty-Verfahren (VO 595/2009) typisiert wurden, weisen teilweise keine CO2, Reichweiten und Verbrauchswerte (keine oder nicht in g/km; l/100 km; km; Wh/km) auf. Für E-Fahrzeuge, die nach dem Heavy-Duty-Verfahren (VO 595/2009) typisiert wurden, werden hier ergänzend WLTP-Angaben - ermittelt gemäß der VO (EG) 715/2007 iVm VO 2017/1151- ausgewiesen. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie der Sachbezug usw. berechnen sich nach CO2-Emissionen in g/km. (ggf. Ersatzberechnung, wenn keine CO2-Emissionen in g/km vorliegen). Nähere Informationen finden Sie auf https://www.vw-nutzfahrzeuge.at/wltp oder erhalten Sie bei einem autorisierten Händlerbetrieb.
NoVA-Regelung ab 01.01.2024:
Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel:
Für Klein-LKW (Klasse N1) bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel:
Neu ab 01.01.2025:
Für PKW-Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel:
Für Klein-LKW (Klasse N1) bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel:
NoVA-Übergangsregelung 2024/2025
Seit 2016 hängt die Höhe des Sachbezugs von den CO2-Emissionen des Fahrzeugs ab. Der CO2-Grenzwert, der die Höhe des Sachbezugs bestimmt, wird jährlich gesenkt. Ab 1.1.2024 gilt der neue CO2-Emissions-Grenzwert von 129 g/km (2023 132 g/km).
Die auf einigen Abbildungen gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom Angebot des Modells abweichen. Für weitere Informationen können Sie Ihren nächsten » Volkswagen Partner besuchen.